Rechtsprechung
OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 80
Nutzungsuntersagung, Duldung, formelle Illegalität - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsuntersagung bei erteilter Baugenehmigung, aber fehlendem gemeindlichem Einvernehmen; Erteilung einer Nutzungsuntersagung trotz vorübergehender Duldung einer illegalen Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsuntersagung bei erteilter Baugenehmigung aber fehlendem gemeindlichen Einvernehmen; Erteilung einer Nutzungsuntersagung trotz vorübergehender Duldung einer illegalen Nutzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestandsschutz bei rechtswidriger Errichtung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 15.12.2009 - 3 L 373/09
- OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09
Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz
Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Dabei liegt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach § 59 Abs. 1, § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO erforderlichen Baugenehmigung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris).Da die Klage hiergegen erfolglos blieb und der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt wurde, ist die Baugenehmigung rückwirkend entfallen (zur formellen Illegalität des streitgegenständlichen Gebäudes bereits SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris); die Baugenehmigung war ohne das erteilte oder entsprechend ersetzte gemeindliche Einvernehmen erteilt worden und damit von Anfang an rechtswidrig (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.6.2009, NVwZ-RR 2009, 866).
Eine solche Fallkonstellation liegt hier vor, denn die Baugenehmigung ist infolge ihrer Aufhebung mit Widerspruchsbescheid vom 8.7.1997 rückwirkend entfallen und damit auch das Recht, das Gebäude zu nutzen (vgl. zu diesem Bescheid bereits SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris).3.
- OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Da die Klage hiergegen erfolglos blieb und der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt wurde, ist die Baugenehmigung rückwirkend entfallen (zur formellen Illegalität des streitgegenständlichen Gebäudes bereits SächsOVG, Beschl. v. 23.2. 2010 - 1 B 585/09 -, zit. nach juris); die Baugenehmigung war ohne das erteilte oder entsprechend ersetzte gemeindliche Einvernehmen erteilt worden und damit von Anfang an rechtswidrig (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.6.2009, NVwZ-RR 2009, 866). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07
Untersagung einer Dauerwohnnutzung
Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Zu den Aufwendungen, die hier mit der Nutzungsuntersagung verbunden sind, gehören nach Auffassung des Senats die Umzugskosten (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.1996 - Bs II 170/96 -, zit. nach juris) und die für die Antragstellerin anfallenden Mietkosten für ein Jahr (hierzu auch OVG LSA, Beschl. v. 12.9.2007 - 2 M 165/07 -, zit. nach juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06
Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Bordell
Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Anderes mag zwar wegen des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgenden Verbotes widersprüchlichen Verhaltens unter der Voraussetzung gelten, dass die Behörde die illegale Nutzung nicht nur geduldet, sondern darüber hinaus ein Verhalten gezeigt hat, nach dem der Betroffene darauf vertrauen konnte, eine Nutzungsuntersagungsverfügung werde nicht mehr ergehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.3.2007 - 2 S 53.06 -, zit. nach juris). - OVG Sachsen, 25.06.2001 - 1 B 67/01
Zulässigkeit des Erlasses einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2001 - 1 B 67/01 -, zit. nach juris). - FG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 3 K 1601/97
Zahlungen des Arbeitgebers aus Anlass des Ausscheidens aus dem …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 1 B 30/10
Mit Beschluss vom 22.2.2001 - 1 B 753/00 - lehnte der Senat die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 20.9.2000 - 3 K 1601/97 - ab, mit dem die Klage gegen diesen Widerspruchsbescheid abgewiesen wurde.
- OVG Sachsen, 23.09.2014 - 1 B 125/14
Nutzungsuntersagung, Ermessen, Gewerbebetrieb, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung einer Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsBO kann keinen Bestandsschutz begründen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Juni 2010 - 1 B 30/10 -, juris).Anderes mag zwar wegen des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgenden Verbotes widersprüchlichen Verhaltens unter der Voraussetzung gelten, dass die Behörde die illegale Nutzung nicht nur geduldet, sondern darüber hinaus ein Verhalten gezeigt hat, nach dem der Betroffene darauf vertrauen konnte, eine Nutzungsuntersagungsverfügung werde nicht mehr ergehen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Juni 2010 - 1 B 30/10 -, juris).
- OVG Sachsen, 18.04.2023 - 1 A 333/22
Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswürdigkeit; Nutzungsänderung; …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Kläger die materielle Beweislast für ihre Annahme, dass eine Baugenehmigung für eine Wohnnutzung erteilt worden sei, treffe, steht ebenfalls in Einklang mit der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Februar 1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. m. w. N. und v. 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2001 - 1 B 67/01 -, juris Rn. 7 m. w. N., v. 7. Juni 2010 - 1 B 30/10 -, juris Rn. 10;… OVG NRW, Beschl. v. 26. April 2022 - 2 A 84/22 -, juris Rn. 11;… NdsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2022 - 1 LA 102/21 -, juris Rn. 7 m. w. N.).